Wie komme ich an öffentliche Gelder?

Wer sich bereits mit der großen Anzahl an Förderoptionen, die bereits alleine auf dem deutschen Markt bestehen, beschäftigt hat, kann sich vorstellen, dass eine Analyse verfügbarer Möglichkeiten im internationalen Kontext nicht einfacher wird. Mit einem gezielten Ansatz sowie einer frühzeitigen Abstimmung mit potenziellen Gebern lassen sich aber auch hier für viele Vorhaben interessante Fördermöglichkeiten ausschöpfen.

Basis für jede Recherche ist das Vorhandensein einer aussagekräftigen Projektskizze in welcher grundlegende Fragen zur Projektrealisierung bereits geklärt sind:

  • Investor
  • Investitionsort (Land und Region)
  • Geschätzte Investitionskosten
  • Zeitplan
  • Marktzugang (PPA)

Auf dieser Basis lässt sich bereits grundlegend klären, ob für potenziell mögliche Programme die Antragsberechtigung überhaupt gegeben ist bzw. das Investitionsvorhaben mit der Programmzielsetzung in Einklang gebracht werden kann und ggf. eine Harmonisierung der Projektskizze notwendig wird.

WAS IST IM DETAIL ZU BEACHTEN?

Um nicht schon bereits bei der Antragstellung oder aber im weiteren Verlauf des Abrufs zugesagter Gelder Fehler zu machen, sind einige grundsätzliche Dinge zu berücksichtigen.

Im Kontext der Zeitplanung ist neben etwaiger Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Mitteln, auch der Zeitpunkt des frühestmöglichen Maßnahmenbeginns zu prüfen. Bei einer Vielzahl von Programmen bestehen diesbezüglich Einschränkungen – Beginn erst möglich mit Einreichung des Antrags bzw. erst ab Erhalt des Förderbescheids. Hiervon abweichend gibt es jedoch häufig die Möglichkeit, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Handelt es sich um Vorhaben im Raum der Europäischen Union ist weiterhin die Prüfung relevanter Beihilfevorgaben notwendig – hierzu zählen die Ermittlung der maximalen Beihilfeintensität sowie die Berücksichtigung etwaiger Kumulierungsverbote bei Kombination mehrerer Förderprogramme.

Nicht außer Acht gelassen werden sollten die im Falle einer Fördermittelzusage einzuhaltenden Pflichten. Neben dem zweckentsprechenden Mitteleinsatz sind ggf. einzuhaltende vergaberechtliche Pflichten, Berichtspflichten und zeitliche Vorgaben zum Mitteleinsatz sowie Zweckbindungsfristen zu berücksichtigen, um das Risiko einer etwaigen Rückforderung zu entgehen. Je nach Vorhaben und Geldgeber sind darüber hinaus weitere Kriterien bzw. Nebenbestimmungen zu erfüllen. Es ist anzuraten, im Hinblick auf diese Kriterien die zu Grunde liegenden Förderrichtlinien und Nebenbestimmungen selbst zu analysieren oder professionelle Beratung hinzuziehen.

WO KANN ICH MIT DER RECHERCHE STARTEN?

Eine Förderung erster Schritte ermöglicht beispielsweise die DEG über die Finanzierung von Machbarkeitsstudien. Das Programm richtet sich an mittelständische Unternehmen sowohl aus Deutschland als auch aus der Europäischen Union. Voraussetzung für eine Förderung ist u.a., dass das Vorhaben eine realistische Aussicht auf Realisierung hat und unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten positiv bewertet wird. In diesen Fällen übernimmt die DEG bis zu 50 % der Kosten für eine Machbarkeitsstudie, maximal jedoch 200.000 EUR. Vorschläge können direkt bei der DEG eingereicht werden. Weitergehende Information sind zu finden unter:

https://www.deginvest.de/Internationale-Finanzierung/DEG/Unsere-Lösungen/Machbarkeitsstudien/

Leider gibt es bislang keine Möglichkeiten über eine einfache Suche einen vollständigen Überblick über verfügbare Förderoptionen in einem einzelnen Land zu erhalten. Die international tätigen öffentlichen Finanzierungsinstitutionen sind damit in der Regel separat „abzuklopfen“. Einen ersten Ansatz bietet die Datenbasis von GET.invest – eine Initiative unterstützt von der Europäischen Union sowie Deutschland, Schweden, den Niederlanden und Österreich. Diese bietet eine weltweite Suchfunktion möglicher (aber leider nicht aller) Förderoptionen an. Die Seite ist abrufbar unter:

https://www.get-invest.eu/funding-database/

Eine weitere Datenbasis „Climate Fund Inventory“ bietet die Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD). Diese richtet sich zwar in erster Linie an antragsberechtigte Länder, beinhaltet jedoch in eingeschränkter Form auch Fördermöglichkeiten für den Privatsektor. Zu finden ist die Plattform unter:

https://qdd.oecd.org/subject.aspx?subject=climatefundinventory

Darüber hinaus bietet die Exportinitiative Erneuerbare Energien für eine Vielzahl an Ländern Finanzierungsfactsheets an, welche durch Rödl & Partner erstellt wurden. Diese bieten neben grundsätzlichen ökonomischen Kennzahlen einen guten Überblick über die Verfügbarkeit staatlicher und privater Finanzierungsoptionen. Die Factsheets sind abrufbar unter:

https://www.german-energy-solutions.de/GES/Redaktion/DE/Standardartikel/Ihr-Export/kurztext-finanzierungsmodul.html

Für die 28 EU Mitgliedsländer, die EFTA Staaten sowie teilweise die EU-Beitrittskandidaten bietet „RES LEGAL Europe“ eine weitere Initiative der Europäischen Kommission. Diese zeigt neben Fördermöglichkeiten auch den regulatorischen Rahmen für den Strom-, Wärme-/Kälte- sowie den nachhaltigen Transportsektor an.

http://www.res-legal.eu/home/

Weitere Informationen zu länderspezifischen Rahmenbedingungen finden Sie zudem für ausgewählte Länder in unseren Investitionsleitfäden unter:

https://www.roedl.de/medien/publikationen/investitionsfuehrer/

Wir bieten im Rahmen der Fördermittelberatung detaillierte Suchen und Programmanalysen sowie Unterstützung bei der Antragsstellung und Abwicklung inklusive der Erstellung bzw. Prüfung von Verwendungsnachweisen an. Gerne besprechen wir mit Ihnen ihr Vorhaben.

KONTAKT
Maria Ueltzen
Europäische Diplom Verwaltungsmanagerin (FH)
Certified Expert in Climate and Renewable Energy Finance
Associate Partner

T +49 911 9193 3614

Maria Ueltzen

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